Wer denkt schon gerne daran, auf seiner Reise in einen Unfall verwickelt zu sein? Wenn der Fall der Fälle im Ausland aber eintritt hilft es, gut gewappnet zu sein.
Wir hatten selbst schon einen Unfall mit Blechschaden in Italien. Mit Verständigungsproblemen und schlotternden Knien ist das keine angenehme Sache. Bei Bagatellschäden lässt sich die Polizei oft gar nicht blicken. In unserem Autohaus bekommen wir leider immer wieder Anrufe aufgeregter Kunden, die im Ausland in einen Unfall verwickelt worden sind. Unsere Erfahrung aus vielen Jahren wollen wir hier mit dir teilen!
Unsere Tipps, was du bei einem Unfall im Ausland (Europa) tun solltest:
1. Entferne dich nicht vom Unfallort
2. Sichere die Unfallstelle ab: schalte die Warnblinkanlage ein, ziehe eine Warnweste über (jeder Mitfahrer!), stelle dein Warndreieck auf und gehe hinter die Leitplanke
3. Alarmiere den Rettungsdienst über die europaweite Notrufnummer 112
4. Hilf gegebenenfalls verletzten Personen – leiste erste Hilfe!
5. Wenn möglich, fahre die beteiligten Autos an den Straßenrand, damit der Verkehr nicht blockiert wird. Mache vorher Bilder von der Unfallstelle (von allen Seiten, mit Bremsspuren, etc.)!
6. Notiere alle Daten des Unfallgegners:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Kennzeichen und Fahrzeugmarke / -typ
- Gegnerische Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Hinterlasse auch du beim Unfallgegner alle o.g. Angaben.
7. Falls es Zeugen gibt, notiere auch deren Kontaktdaten
8. Fülle den Europäischen Unfallbericht aus (Hier herunterladen). Achte darauf, dass von beiden Seiten nur Fakten erfasst werden. Hier darf nicht auf die Schuldfrage eingegangen werden! Unterschreibe keine unverständlichen oder unklaren Formulierungen!
- Verwende nur ein Formular für zwei beteiligte Fahrzeuge (Fahrzeug A und Fahrzeug B), am besten mit Durchschlag (vorab unter www.gdv.de bestellbar)
- Der Bericht muss von beiden Unfall-Parteien unterschrieben werden
- Hinterher sind keine Änderungen mehr möglich
- Fertige eine grobe Skizze vom Unfall an
- Vergiss nicht die Nummer 12, wo du alle zutreffenden Punkte der Ziffern 1-17 ankreuzt. Ganz unten musst du unbedingt die „Anzahl der angekreuzten Felder“ eintragen!
- Bei Bemerkungen können eventuelle verschiedene Ansichten eingetragen werden, bei unterschiedlichen Sprachen ist es allerdings schwer nachzuvollziehen, was der Gegner geschrieben hat. Deshalb so wenig wie möglich schreiben, auf Fakten beziehen. Unterschreibe keine unleserlichen oder unklaren Formulierungen
- Schicke das Formular schnellstmöglich an deine Versicherung oder an dein Autohaus, das sich im Optimalfall um die Abwicklung des Unfallschadens kümmert
9. Erkenne niemals am Unfallort im Ausland die Schuld an! Unterschreibe nichts, was eine Schuldzuweisung sein könnte!
10. Informiere die Polizei. In den meisten Fällen wird sie bei Blech- also Bagatellschäden allerdings nicht kommen. Sollten irgendwelche Probleme auftauchen, bestehe auf ihr Kommen.
11. Bleibe ruhig, sachlich und höflich. Auch wenn du nicht schuld bist – jedem kann im Straßenverkehr ein Fehler passieren. Dein Gegenüber ist wahrscheinlich genauso aufgeregt wie du.
12. Informiere das Autohaus deines Vertrauens über den Unfall. Sie können dir im Optimalfall die Korrespondenz mit der Versicherung abnehmen und vielleicht sogar Mobilitätsdienstleistungen in Auftrag geben. So hast du einen Ansprechpartner auf den du dich verlassen kannst.
Bietet dein Autohaus diesen Service nicht an, telefoniere direkt mit deiner Versicherung. Melde den Unfall und frage nach einer eventuell bestehenden Mobilitätsgarantie bzw. einem Schutzbrief.
13. Existiert kein Schutzbrief, kann dir bei einer Mitgliedschaft z.B. der ADAC o.ä. weiterhelfen.
14. Falls du verletzt bist geh zum Arzt und lass dir das attestieren. Ein Attest kann bei späteren Schadensforderungen helfen. Beim Arzt greift deine Auslandskrankenversicherung. Wahrscheinlich musst du die Behandlungsgebühr aber vor Ort direkt bar bezahlen.
15. Bist du mit dem Mietwagen unterwegs? Hier zeigt sich, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz beim Abschließen des Mietwagenvertrags ist! Informiere die Verleihfirma über den Unfall.
Niemand hofft, dass er auf Reisen im Ausland in einen Unfall verwickelt ist. Einen klaren Kopf zu bewahren, ist dann nicht einfach. Damit du nichts vergisst und nachher vielleicht auf deinem Schaden sitzenbleibst, drucke dir am besten diese 15-Punkte-Checkliste aus!
Wir wünschen dir eine unfallfreie Fahrt :-)!